Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Cannabis-Startups (CS)

(A). AGB für Cannabis-Startups (CS) – Events & Roadtour
(B). AGB für CS – Jobs und CS – Match

(A) 1 Allgemeines

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der WeTrack GmbH, Ludwigstraße 8, 70176 Stuttgart(„Veranstalter“) im Rahmen der Cannabis Startups Events gegenüber ihren Besucher, online oder offline!

 

2 Ticketbestellung / Masterclasses- und Side Event-Bewerbung

Tickets können – je nach Verfügbarkeit – sowohl für die Expo, die Konferenz, die Partys sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Besucher angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können vom Besucher jederzeit unter https://www.cannabis-startups.com/de/agb/ nochmals aufgerufen werden. Der externe Zahlungsanbieter, über den alle Transaktionen laufen, ist stripe, paypal und sofort überweisung.
Für die Masterclasses oder Greenstage oder Roadshow, nachfolgend Masterclass ist hingegen eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlich Verantwortlichen für die Masterclass („Redner“) unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Redner Unternehmen und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Masterclass besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern einer Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen, Land, Position, Telefonnummer, Karrierelevel, Firmengröße, Sektor, Industrie und Abteilung an das veranstaltende Unternehmen der Masterclass übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

Für Side Events ist ebenfalls eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlich Verantwortlichen für das Side Event unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Verantwortlichen für das Side Event Unternehmen und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem Side Event besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern eines Side Events werden Vor- und Nachname, Unternehmen, Land, Position, Telefonnummer, Karrierelevel, Firmengröße, Sektor, Industrie und Abteilung an das veranstaltende Unternehmen des Side Events übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

Für die Teilnahme am Digital “Hausbesuch” ist eine Anmeldung erforderlich. Von den Teilnehmenden der “Hausbesuch” werden Vor-, Nachname, Emailadresse, Unternehmen, Unternehmensgröße und Position an die veranstaltenden Unternehmen übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events sowie zur Kommunikation vor und nach der Veranstaltung. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass, Side Event und Digital HR Summit werden Vor- und Nachname, Unternehmen, Position und bei dem “Hausbesuch” zusätzlich die Unternehmensgröße des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass oder den Veranstalter des Side Events zwecks Auswahl und Kontakt übermittelt. Alles Weitere kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

3 Rückgabe von Tickets/ Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht / Promocodes

Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu § 5).

Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.

Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.

Promocodes sind Gutscheine, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Ticketpreises führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Nutzer, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.

Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Ticketkauf bis zum Ende des CS – Events zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.

 

4 Übertragung und Verfall von Tickets

Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten sie doch übertragen werden, ist dies im CS – Dashboard bis einen Tag vor Eventbeginn möglich. Sollten Tickets bis ein Tag vor Eventbeginn nicht vollständig ausgefüllt werden (Name, Vorname, E-Mailadresse) verfallen diese und berechtigen nicht mehr zum Einlass.

 

5 Höhere Gewalt

Findet die das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.

 

6 Einlass zum Event

Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Besucher Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während des jeweiligen Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.

Um für alle Besucher ein jeweils sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.

 

7 Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing

Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.

 

8 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.

Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Besucher regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.

 

9 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe

Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Besucher zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:

  • Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;
  • der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.
  • Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 200 Euro pro Besucher.


10 Nutzungsrechte

(1) Mit dem Einstellen von Texten und anderen Inhalten (zusammen „Inhalte“) räumen Sie CS das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte, auch zu werblichen Zwecken, zu vervielfältigen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und in allen audio-visuellen Medien, insbesondere unter cannabis-startups.com, auf sozialen Netzwerken oder mobilen Angeboten (Apps) von CS oder über das Onlineangebot der Kooperationspartner von CS zu nutzen. Davon umfasst ist das Recht, die Inhalte an Dritte zu übertragen oder zu sublizenzieren.

CS übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte. Für die Inhalte sind allein Sie verantwortlich; CS prüft auch nicht die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Inhalte. CS stellt insoweit lediglich Speicherplatz zur Verfügung.

(2) Sie sichern zu, die nötigen Rechte für das Einstellen von Inhalten in das Angebot von CS innezuhaben. In der Regel besitzen Sie die erforderlichen Rechte nur, wenn Sie die betreffenden Inhalte selbst angefertigt haben oder von Dritten eine Einwilligung zur Veröffentlichung erhalten haben. Sie stellen CS von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Rechtezusicherung vollumfänglich frei (inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten).

 

11 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

Sofern und soweit der Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter wiederrufen (etwa durch E-Mail an: kontakt@we-track.online).

 

12 Sonstige Regelungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

 

(B) CS Jobs und CS Match

Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der WeTrack GmbH, Ludwigstraße 8, 70176 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Falk Altenhöfer (im Folgenden „CS Jobs“ genannt) und Geschäftskunden hinsichtlich der Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf der Website cannabis-startups.com/jobs (im Folgenden „Website“ genannt).

Geschäftskunde im Sinne dieser AGB ist, wer Unternehmer im Sinne von §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen Fassung.

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CS – Jobs stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu.

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Leistung von CS – Jobs besteht in der Veröffentlichung von Stellenanzeigen und dazugehörigen Bannern auf der Website. Hierfür schließen CS – Jobs und der Auftraggeber einen sog. „Stellenanzeigenvertrag“, in dem der Auftraggeber das Recht erhält, auf der Website die vereinbarten Stellenanzeigen während der vereinbarten Vertragslaufzeit gegen Zahlung eines Entgeltes anzuzeigen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar. Sämtliche Angebote von CS – Jobs sind freibleibend. Ein Stellenanzeigenvertrag kommt erst zu Stande, wenn CS – Jobs das Angebot des Auftraggebers bestätigt.

(2) Ein Stellenanzeigenvertrag kann online auf der Website (a), telefonisch (b) oder per Post, Fax oder E-Mail (c) zustande kommen.

(a) Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Auftraggeber gegenüber CS – Jobs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stellenanzeigenvertrages ab. Daraufhin bestätigt CS – Jobs dem Auftraggeber in einer automatisierten E-Mail den Eingang der Bestellung und nimmt hiermit gleichzeitig das Angebot des Auftraggebers an.

(b) Schließen die Vertragsparteien am Telefon einen Stellenanzeigenvertrag, so erhält der Auftraggeber eine schriftliche oder formlose Bestätigung per E-Mail (nachfolgend „Bestätigungsschreiben“ genannt) inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen. Weiterer Erklärungen der Vertragsparteien bedarf es nicht. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich, so gilt der Stellenanzeigenvertrag als mit diesem Inhalt zu Stande gekommen.

(c) Der Auftraggeber kann ein Angebot auch schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder in anderer elektronischer Form an CS – Jobs schicken. Ein Stellenanzeigenvertrag kommt zustande, wenn CS – Jobs die Annahme des Angebots schriftlich oder anderweitig explizit (z.B. in Textform) bestätigt.

(3) Durch den Auftraggeber inhaltlich veränderte Angebote an CS – Jobs gelten als neues Angebot des Auftraggebers. Der Stellenanzeigevertrag kommt erst durch explizite Annahme durch CS – Jobs zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme des geänderten Vertragsangebots.

§ 3 Inhalt der Stellenanzeige, Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Inhalt der Stellenanzeige entsprechend einer zur Veröffentlichung im Internet geeigneten Form zu übermitteln und alle für die ordnungsgemäße Darstellung der Stellenanzeige erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die eingereichte Stellenanzeige so auszugestalten, dass diese weder gegen gesetzliche oder behördliche Verbote noch gegen Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, mit dem Inhalt keine Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen.

(3) Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, hat CS – Jobs vor deren Veröffentlichung das Recht, die Veröffentlichung abzulehnen. Nach der Veröffentlichung kann der Auftraggeber Stellenanzeigen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, unverzüglich von der Website entfernen. CS – Jobs wird den Auftraggeber hierüber informieren, sodass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, schnellstmöglich eine ordnungsgemäße Stellenanzeige einzureichen. Ein Erstattungsanspruch entsteht für den Auftraggeber hierdurch nicht.

(4) Ist der Auftraggeber wegen einer Veröffentlichung bzw. deren Inhalt auf den Webseiten von CS – Jobs abgemahnt worden, hat der Auftraggeber bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter, zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellter Inhalte abgegeben oder wurde eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder sonst eine gerichtliche Entscheidung oder behördliche Verfügung zugestellt, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, CS – Jobs unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber dies, so haftet CS – Jobs nicht.

(5) Der Auftraggeber stellt CS – Jobs von Ansprüchen Dritter frei, die gegen den CS – Jobs im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten erhoben werden. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die CS – Jobs durch eine Rechtsverfolgung entstehen/entstanden sind.

(6) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Stellenanzeige geschützte Markenrechte des Auftraggebers benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

§ 4 Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte

(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an vom Auftraggeber genutzter Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten/Leistungsschutzrechten von CS – Jobs verbleiben uneingeschränkt bei CS – Jobs.

(2) CS – Jobs ist Hersteller und Urheber seiner Datenbanken im Sinne von § 87a Absatz 1, 2 UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber sämtlicher damit verbundener ausschließlicher Rechte.

§ 5 Beginn und Beendigung der Veröffentlichung, Erfüllung der vertraglichen Leistung

(1) CS – Jobs stellt den vom Auftraggeber übermittelten Inhalt der Stellenanzeige während der Vertragsdauer auf der Website dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts ist der Auftraggeber verantwortlich.

(2) Den Vertragsparteien ist bewusst, dass eine 100 prozentige Verfügbarkeit der Website technisch nicht umsetzbar ist. Die Verfügbarkeit der Website kann etwa durch Wartungsmaßnahmen und Umstände, die außerhalb es Machtbereichs von CS – Jobs liegen, beeinträchtigt werden.

(3) Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Stellenanzeigenvertrages.

(4) Während der Vertragsdauer ist CS – Jobs berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax, E-Mail, oder Telefon zu verbreiten, insbesondere gegenüber potentiellen Bewerbern.

(5) CS – Jobs entfernt die Stellenanzeige zeitnah nach Ablauf des Stellenanzeigenvertrages von der Website.

§ 6 Zahlungsvereinbarungen, Kostenregelungen und Zurückbehaltungsrecht

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Stellenanzeigevertrages geltenden Preise auf der Website zzgl. geltender Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt mit Abschluss des Stellenanzeigenvertrages, es sei denn, es ist individualvertraglich etwas anderes vereinbart. CS – Jobs behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Auftraggebers zu verlangen.

(3) Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die vereinbarte Vergütung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. CS – Jobs behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und der gesetzlichen Verzugspauschale vor. Gegenüber Kaufleuten gilt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB).

(4) CS – Jobs ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung von Stellenanzeigen zu unterbrechen. Dies gilt nicht, soweit dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(6) Eine Zahlung per Überweisung außerhalb der EU akzeptiert CS – Jobs nur bei gleichzeitiger Übernahme aller bei CS – Jobs anfallenden Bankgebühren durch den Auftraggeber.

(7) Zahlungen des Auftraggebers werden immer zunächst mit der ältesten bestehenden Forderung verrechnet. CS – Jobs kann seine zu erbringenden Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen durch den Auftraggeber verweigern.

(8) CS – Jobs behält sich vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie zum Beispiel Zahlungserinnerungen, nur noch als Anhang in einer E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich, hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und CS – Jobs unverzüglich über Änderungen der E-Mail-Adresse zu informieren.

§ 7 Änderung des Stellenanzeigeninhalts

(1) Wird während der Vertragslaufzeit eine neue textliche Gestaltung der Stellenanzeige notwendig, führt CS – Jobs diese Änderungen aus, sofern dies CS – Jobs technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausdrücklich ausgeschlossen sind solche Änderungen, die die Identität der Stellenanzeige betreffen, durch deren Durchführung also eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Stelle beworben würde.

(2) Änderungen, die mit geringem Aufwand für CS – Jobs zu bewirken sind, werden kostenlos durchgeführt. In allen übrigen Fällen werden aufwandsabhängige Kosten für die gewünschte Änderung der Stellenanzeige berechnet. Solche Änderungen erfolgen erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftraggeber hat die veröffentlichte Stellenanzeige abzunehmen. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Ein Mangel ist unwesentlich, wenn der Zweck der Stellenanzeige durch die Darstellung nicht beeinträchtigt wird.

(2) Die veröffentlichte Stellenanzeige gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht unverzüglich nach deren Veröffentlichung unter nachvollziehbarer Benennung eines Mangels verweigert.

§ 9 Gewährleistung

(1) CS – Jobs haftet dafür, dass die erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.

(2) Der Auftraggeber muss die geschaltete Stellenanzeige unverzüglich nach der Veröffentlichung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei erkennbaren Mängeln mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige, bei nicht-erkennbaren Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Stellenanzeige als mangelfrei. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist CS – Jobs berechtigt, die CS – Jobs durch die Mängelrüge entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.

(3) Beim Vorliegen von Mängeln kann der Auftraggeber die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auf Selbstvornahme einschließlich des Ersatzes der dafür getätigten Aufwendungen, Rücktritt, Minderung der Vergütung, Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz erst geltend machen, nachdem er CS – Jobs eine angemessene Frist zur Veröffentlichung einer einwandfreien Stellenanzeige (Nacherfüllung) gesetzt hat und die Nacherfüllung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt ist. § 636 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass ein Fehlschlagen der Nacherfüllung frühestens beim erfolglosen dritten Versuch der Fehlerbeseitigung vorliegt. Ein erheblicher, zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn der Fehler den Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz ist darüber hinaus nur möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen des nachfolgenden §9.4 und von §10 (Haftung) erfüllt sind.

(4) Der Auftraggeber hat einen Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige nicht zu vertreten, wenn dieser auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Herrschaftsbereichs von CS – Jobs liegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Darstellungsfehler auf der Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware durch End-User, einer Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, einem Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder einem Fehler auf von End-Usern verwendeten Proxy-Servern beruht.

(5) Die Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln beträgt zwölf (12) Monate und beginnt, soweit Werkleistungen erbracht werden, mit Abnahme bzw. im Falle von Teilabnahmen mit der jeweiligen Teilabnahme zu laufen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CS – Jobs oder wenn CS – Jobs fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

§ 10 Haftung

(1) CS – Jobs haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) In sonstigen Fällen haftet CS – Jobs nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in §10.3 – ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 11 Aufbewahrung von Vorlagen, Archivierung von Stellenanzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Stellenanzeigenerstellung sind von CS – Jobs nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden oder aufzubewahren.

(2) CS – Jobs ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Stellenanzeigenvertrages die geschaltete Stellenanzeige aufzubewahren.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen sowie sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Stellenanzeigenvertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten, die erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen zu ergreifen und nicht an Dritte weiterzugeben. Keine Dritten sind mit CS – Jobs im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen.

(2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Vertragspartei schon bekannt waren, oder die die Vertragspartei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Nachweispflicht obliegt derjenigen Vertragspartei, die sich hierauf beruft.

(3) Diese Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung des jeweiligen Stellenanzeigenvertrags bestehen.

(4) Dem Auftraggeber obliegt es zudem, bei der Benutzung von IDs, Kennwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Stellenanzeigenvertrag zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Für den Gebrauch seiner Kennwörter oder Benutzernamen durch Dritte wird der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen, falls er nicht darlegen kann, dass der Zugang zu solchen Daten nicht durch ihn selbst verursacht wurde und die Gründe dafür nicht von ihm beeinflusst werden konnten. Der Kunde ist verpflichtet, CS – Jobs unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.

(5) CS – Jobs ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze, -Verordnungen und sonstigen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

(6) CS – Jobs gewährleistet darüber hinaus, dass alle Mitarbeiter von CS – Jobs auf das Datengeheimnis und die Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß anwendbarer Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstiger einschlägiger Gesetze verpflichtet wurden.

§ 13 Laufzeit

Der Stellenanzeigenvertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart. Der Stellenanzeigenvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform.
(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn Du Deine Zustimmung für CS – Match erteilst, versuchen wir, passende Job-Angebote unserer Partner für Dich zu finden und senden Dir diese ggf. per E-Mail zu. Weitere Vermittlungstätigkeiten übernehmen wir nicht, es erfolgt allenfalls die Herstellung eines Erstkontakts nach Abstimmung mit Dir.

 

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